Das Dreiecksverhältnis zwischen
- Gericht
- Gerichtsexperte
- Verfahrensbeteiligte (Prozessparteien und ihre Vertreter)
wird durch folgende 3 Elemente geprägt:
-
- Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit
- Unbefangenheit des Gerichtsexperten
-
Mitwirkungsrechte der Parteien