Das Sachverständigengutachten wird in folgenden Verfahrensschritten produziert:
- Ernennung der Sachverständigen
- Annahme
- Ausstand und Ablehnung
- Ermahnung
- Instruktion
- Erhebungen
- Duldungspflicht
- Gutachtenserstattung
- Stellungnahme der Parteien
- Würdigung des Gutachtens
- Sachverständigenkosten
- Nicht verwertbares Gerichtsgutachten
- Mangelhaftes Gutachten
- Spätleistung des Gutachtens
- Anfechtung des Gutachtens