Grundsätzlich besteht für den Sachverständigen keine Annahmepflicht.
Eine Ausnahme besteht da wo der Staat für bestimmte Zwecke Experten bestellt, eine Annahmepflicht.
Beispiele
- Bezirksärzte
- Gerichtsmedizinisches Institut
- Kantonschemiker
- uam.
Informationen zum Sachverständigengutachten als Gerichtsgutachten in der Schweiz