Das Gericht instruiert den Sachverständigen
- schriftlich oder in mündlicher Verhandlung
- durch Formulierung der Expertenfragen
- durch Zur-Verfügungstellung der Prozessakten.
Gewährt das Gericht den Parteien bei der Instruktion rechtliches Gehör, können sie Änderungs- oder Ergänzungsanträge stellen.